Anfrage für die Stadtverordnetensitzung am 25.09.2014Thema Stadthalle

Stellen Maßnahmen, die zur Verbesserung des Brandschutzes an der Stadthalle durchgeführt würden, einen Erhaltungsaufwand dar?
In welchem Zeitraum würden die Kosten für diese Maßnahmen abgeschrieben?
Wie hoch wäre die jährliche Belastung des Haushaltes durch die Abschreibung und Finanzierungskosten bei einem Erhaltungsautwand (Bandschutzsanierung) in Höhe von 3.000.000 Euro während der Abschreibungsphase?
Sollten diese Kosten durch eine Erhöhung der Gewerbesteuer bzw. der Grundsteuer B gegenfinanziert werden, müssten diese Steuern auf welche Sätze angehoben werden?