Anfrage für die Stadtverordnetenversammlung vom 19. Mai 2022 betreffend Onlinezugangsgesetz (OZG)

Als Aktualisierung unserer Nachfrage aus dem Juni 2021 bittet die Fraktion den Magistrat um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Welche Aktivitäten sind geplant oder wurden bereits in Gang gesetzt, um bis Ende 2022 die Anforderungen nach §1(1) des Onlinezugangsgesetzes zu erfüllen, also sämtliche Verwaltungsleistungen der Stadt auch elektronisch anzubieten?
  2. Welche elektronischen Verwaltungsleistungen werden bereits angeboten?
  3. Welche elektronischen Verwaltungsleistungen können voraussichtlich bis zum Ende der vom Gesetz vorgeschriebenen Frist Ende 2022 eingeführt werden?
  4. Welche elektronischen Verwaltungsleistungen können voraussichtlich nicht bis Fristende eingeführt werden?

 

Christian Jung
Fraktionsvorsitzender