Anfrage für die Stadtverordnetenversammlung vom 24.06.2021 betreffend Onlinezugangsgesetz (OZG)

Die Fraktion bittet den Magistrat um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Welche Aktivitäten sind geplant oder wurden bereits in Gang gesetzt, um bis Ende 2022 die Anforderungen nach §1(1) des Onlinezugangsgesetzes zu erfüllen, also sämtliche Verwaltungsleistungen der Stadt auch elektronisch anzubieten?
  2. Welche elektronischen Verwaltungsleistungen werden bereits angeboten?
  3. Welche elektronischen Verwaltungsleistungen könnten voraussichtlich bis Ende 2021 neu eingeführt werden?
  4. Welche elektronischen Verwaltungsleistungen können voraussichtlich bis zum Ende der vom Gesetz vorgeschriebenen Frist Ende 2022 eingeführt werden?
  5. Welche elektronischen Verwaltungsleistungen können voraussichtlich nicht bis Fristende eingeführt werden?

Die Antwort kann der Niederschrift beigefügt werden.

 

Christian Jung
Fraktionsvorsitzender