Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN für die Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2013 betreffend: Kernflächenkonzept im Stadtwald Dillenburg

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Im Stadtwald Dillenburg werden in geeigneten Beständen Kernflächen ausgewie- sen. Die Kriterien dieser Kernflachen werden in enger Anlehnung an das Konzept des Landesbetriebes Hessen-Forst ausgewählt und festgeschrieben.
Die Kernflächen werden anschließend der Unteren Naturschutzbeharde für das Ökokonto der Stadt Dillenburg angemeldet. Die erzielten Ökopunkte werden ver- kauft und der Erlös zum Schuldenabbau der Stadt Dillenburg verwendet. Ziel ist
es, 6 Millionen Ökopunkte zu erhalten.
Gespräche mit potentiellen Käufern der Ökopunkte, insbesondere mit Hessen- Mobil und Entwicklern von Windkraftstandorten, sind umgehend aufzunehmen.

Begründung:
Kernflächen sind Waldflächen, auf denen aus Naturschutzgründen keine weiteren forstwirtschaftlichen Maßnahmen durchgeführt werden. Es finden die naturlichen Sukzessionsabläufe statt, es besteht also Prozessschutz. Ziel ist es, alte Bäume mit vielen Höhlen, sowie liegendes und stehendes Totholz anzureichern, an dem viele seltene und gefahrdete Arten leben.

Im Stadtwald Dillenburg gibt es genügend Laubholzflächen, die für den Natur-
und Artenschutz geeignet und wichtig sind, die aber wegen der geringen Wüchsigkeit oder der Geländeausformung (Hanglage) für die Holzproduktion weniger geeignet sind.

Folgekosten der Ausweisung als Ausgleichsflächen sind in diesem Fall kaum zu
erwarten, da ja Sinn der Manahme ist, nichts zu tun und die Natur walten zu lassen.

Ökopunkte werden zum Ausgleich für durchgefürte Eingriffe in den Naturhaushalt verwendet, um Verschlechterungen, die z. B. durch Baumaßnahmen entstehen, durch Entwicklung und Verbesserung auf Naturflächen auszugleichen. Jeder Ökopunkt wird mit einem Wert von 0,35 € berechnet. Die angestrebte Punktezahl könnte also den Schuldenstand der Stadt um ca. 2 Mio. € mindern, ohne von den Bürgerinnen und Bürgern oder den Betrieben erhöhte Abgaben zu verlangen.

Der aus dem Schuldenabbau erzielte Betrag an weniger zu zahlenden Schuldzin- sen kann im Konsolidierungskonzept z. B. dafür verwendet werden, den Anstieg der Kita-Gebühren zu mindern.