Antrag für die Stadtverordnetensitzung am 2. Mai 2011betreffend Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dillenburg § 4, Magistrat Ziffer 1.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
§ 4 Ziffer 1. der Hauptsatzung der Stadt Dillenburg wird wie folgt geändert:
„1. Der Magistrat besteht aus der hauptamtlichen Bürgermeisterin / dem hauptamtlichen Bürgermeister, der ehrenamtlichen Ersten Stadträtin / dem ehrenamtlichen Ersten Stadtrat und 9 weiteren ehrenamtlichen Stadträtinnen / Stadträten.”

Begründung:
Die beantragte Änderung der Hauptsatzung ermöglicht es, dass sich die durch die Kommunalwahl geänderten Mehrheitsverhältnisse in der Stadtverordnetenversammlung auch im Magistrat abbilden.