Die Stadtverordnetenversammilung möge beschließen:
Für dan Bau des DGH Donsbach werden bis nach den Beratungen resp. einem Beschluss zu einem möglichen Beitritt zu dem Kommunalen Rettungsschirm keine weiteren Finanzmittel bereitgestellt und keine Vergaben mehr durchgeführt.
Das weitere Vorgehen wird anschließend erneut beraten.
Begründung:
Erst nach der Beratung und Beschlussfassung zum möglichen Beitritt zu dem Kommunalen Rettungsschirm kann verantwortungsvoll ausgesagt werden, welche Finanzmittel der Stadt Dillenburg in den kommenden Jahren noch zur Verfügung stehen werden.
Diese Baumaßnahme hat durch Abschreibungsbeträge sowie Kreditzinsen und -tilgung erheblichen Einfluss auf künftige Haushalte und deren Ausgeglichenheit. Ein Weiterbau würde den Schuldenstand der Stadt erhöhen und durch Festlegung erheblicher Summen die Sparzwänge in allen Bereichen erhöhen, unter anderem auch im Bereich Kindertagesstätten.
Dieses muss sinnvollerweise erst im Zusammenhang mit einem möglichen Beitritt zu dem kommunalen Rettungsschirm diskutiert werden.