Antrag für die Stadtverordnetenversammlung am 05.09.2019 betreffend Geschwindigkeitsbeeinflussungsanlagen

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Magistrat wird beauftragt, in der kommenden Haushaltsperiode neun weitere mobile Geschwindigkeitsbeeinflussungsanlagen anzuschaffen, um mit diesen Geräten verstärkt die Ortseingange aller Ortsteile und der Kernstadt abzudecken.

Die benötigten Mittel sind in den Haushalt 2020 einzustellen.

Die Auswirkungen des Einsatzes der Anlagen werden über das erste Halbjahr 2020 evaluiert; das Ergebnis wird den zuständigen Ausschüssen zur Beratung vorgelegt.

Begründung:
Aktuell verfügt die Oranienstadt Dillenburg über zwei mobile Geschwindigkeits- beeinflussungsanlagen, umgangssprachlich als ,Smileys’ bekannt.
Nach Aussage des Ressort 3 ist eine Anlage fest an der Goldbachschule am Ortseingang Frohnhausen installiert, die zweite Anlage wird mobil nach Anfragen oder eigenen Prioritäten eingesetzt.

Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 21.02.2019 die Anschaffung zweier weiterer mobilen Geschwindigkeitsbeeinflussungsanlagen beschlossen. Dem Ressort 3 liegen darüber hinaus jedoch eine Vielzahl von Anfragen für weitere potentielle Einsatzstellen der Gerate vor; zusätzlich erscheint es sinnvoll,die Anlagen – besonders zu Schuljahresanfang – vermehrt an den Grundschulen einzusetzen.

Die hohe Nachfrage spricht klar für die erfolgreiche Wirkung der vergleichsweise günstig zu beschaffenden Anlagen. Die Antragsteller sind – auch nach Rickmeldungen aus der Bevölkerung und den Ortsbeiraten – der Meinung, dass die mittelfristige Ausstattung aller Ortseingänge der Kernstadt und aller Ortsteile mit Geschwindigkeitsbeeinflussungsanlagen einen besonders positiven Effekt auf die oft unachtsame zu schnelle Einfahrt in die Ortslagen haben kann. Unsere Nachbarstadt Haiger hat hier nach der Ausstattung aller Ortseingänge mit derartigen Geräten sehr positive Erfahrungen gemacht.

Für ein gleiches Vorgehen in der Oranienstadt ergäbe sich —wie aus der Anlage ersichtlich — ein Bedarf von insgesamt etwa 17 Geräten, ließe man die noch mit (zwar nicht mehr in Betrieb befindlichen) ,Starenkasten‘ versehenen sowie die aus baulichen Gründen weniger betroffenen Ortseingänge außen vor.
Die Anschaffung von 9 zusatzlichen Geräten stellt daher einen ersten Schritt zur mittelfristig anzustrebenden, flächendeckenden Ausrüstung der neuralgischen Punkte dar.

Die beiden bereits beschlossenen Anlagen könnten dabei zur schnelleren Bestückung der Ortseingange dienen, die zwei im Bestand befindlichen Anlagen weiter auf Anfrage oder durch eigenen Prioritäten frei eingesetzt werden.

Da die Anlagen die gefahrene Geschwindigkeit der Fahrzeuge über einen gewissen Zeitraum speichern, lassen sich aus der Auswertung der so gewonnenen Daten Rückschlüsse auf die Wirksamkeit der Anlagen ziehen. Anhand dieser Daten können die Fachausschüsse dann im Nachgang auf Basis fundierter Zahlen über gegebenenfalls weitere Anschaffungen befinden.