Anfrage an den Magistrat der Stadt Dillenburg für die Stadtverordnetensitzung am 29. März 2012betreffend: Bedeutung des Kommunalen Schutzschirms des Landes Hessen für die Stadt Dillenburg

Vorbemerkung :
Nach der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und dern Land Hessen über einen Kommunalen Schutzschirm in Hessen und der Einbringung des Schutzschirmgesetzes in den Landtag (SchuSG) müssen die betroffenen Kommunen nun über ihre Teilnahme entscheiden. Das Hessische Finanzministerium gibt nach Aussage der Verwaltung vor, dass ihm dazu die schriftlichen Anträge bis zum 29. Juni 2012 vorliegen müssen. Danach sollen in einem zweiten Schritt bis zum Jahresende individuelle Verträge erarbeitet werden.

Damit die Stadtverordnetenversammlung eine sachgerechte Entscheidung treffen kann, wird der Magistrat gebeten, die hierfür notwendigen Informationen bereitzustellen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Landesregierung dem Kormmunalen Finanzausgleich seit 2011 Jahr für Jahr mehr als 340 Millionen Euro entzieht. Für den Kormrmunalen Schutzschirm mit einer Laufzeit vor 30 Jahren wendet die Landesregierung demgegenüber jahrüch nur rund 100 Millionen Euro auf.

Vor dieser Hintergrund wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche Mittel entgehen dem Haushalt der Stadt Dillenburg aufgrund der KFA-Kürzung von mehr als 340 Millionen Euro pro Jahr?
2. Welcher Teil der kommunalen Kredite kann in den Entschuldungsfonds eingebracht werden?
3. Welcher Anteil davon entfallt auf Kassenkredite?
4. Mit welchen Konditionen ist bei der Umschuldung zu rechnen?
5. Weiche jährliche Entlastung wird dies voraussichtlich für den Dillenburger Haushalt bedeuten?
6. Welche Konsolidierungsmaßnahmen müssen voraussichtlich erbracht werden?
7. Liegt seitens des Magistrates bereits ein konkreter Zeitplan für den Entscheidungsprozess vor?