Anfrage für die Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2021 betreffend Wilhelmsplatz

Die Fraktion bittet den Magistrat um Beantwortung der folgenden Fragen bezüglich der Neugestaltung des Wilhelmsplatzes:

  1. In der Vorlage 0056/17WP/2016, geändert beschlossen durch die Stadtverordnetenversammlung vom 02.06.2016, wird die Förderquote durch das KIP-Landesprogramm mit 80% und das KIP-Bundesprogramm mit 90% angegeben. Gemäß des Beschlusses wurde die Maßnahme am Wilhelmsplatz nach einer Änderung im Ausschuss für Bauwesen, Umwelt und Nachhaltigkeit im Landesprogramm eingeplant. Gehen wir richtig in der Annahme, dass dementsprechend von den angemeldeten 150.000 € durch das Land 120.000 € und als Eigenanteil 30.000 € durch die Oranienstadt Dillenburg zu decken sind?
  2. In der Vorlage 1290/17WP/2018, geändert beschlossen durch die Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018, werden „Mehrkosten in Höhe von 60.000 € brutto“ für die Umsetzung des Wilhelmsplatzes mit Dolomit-Pflaster vorgesehen. Gehen wir richtig in der Annahme, dass diese Summe mit Beschluss vom 22.08.2019 unter 1652/17WP/2019 nicht mehr zur Verfügung steht?
  3. Wann sind KIP-Mittel in welcher Höhe zahlungswirksam zugeflossen?
  4. Wir bitten um Auskunft, warum die zuvor genannten 60.000 € Mehrkosten sich trotz Beschlusses zum Zeitpunkt der Haushaltsverabschiedung 2019 im Dezember 2018 nicht ausdrücklich im Haushalt wiederfinden. Falls sie in einer anderen Position unausdrücklich aufgeführt sind, bitten wir um Aufklärung.
  5. In den Haushaltsplänen der Jahre 2017 bis 2021 finden sich folgende Ansätze in Sachen Wilhelmsplatz:
    Haushaltsplan 2017, K532010-13 KIP Wilhelmsplatz, 150.000 €
    Haushaltsplan 2018, Als Abgang 2017 verzeichnet, kein weiterer Ansatz
    Haushaltsplan 2019, kein Ansatz
    Haushaltsplan 2020, 532010-019 Wilhelmsplatz Dillenburg Eigenanteil Umgestaltung, 60.000 €, jedoch als Ansatz 2019
    Haushaltsplan 2021, 532010-019 Wilhelmsplatz, Eigenanteil Umgestaltung, -53.535 € für Jahresergebnis 2019.
    Wir bitten um ausführlich Erklärung dieser Ansätze. Insbesondere bitten wir um Erklärung, warum die Ansätze in den Haushalten 2020 und 2021 nur rückwirkend, nicht aber im betreffenden Haushaltsplan 2019 auftauchen (dazu ebenso die vorherige Frage). Weiter bitten wir um Erläuterung, warum die Haushaltsmittel K532010-13 KIP Wilhelmsplatz aus 2017 mangels unterjährigem Abflusses nicht in den Folgehaushalten auftauchen und erbitten die Information, wie sich dies auf den Jahresabschluss 2017 ausgewirkt hat.
  6. Wir bitten um detaillierte Aufschlüsselung der endgültigen Kosten für die Baumaßnahme am Wilhelmsplatz, unterteilt in die jeweiligen Forderungsberechtigten sowie darunter in die Höhe der bereits beglichenen sowie der noch offenen Forderungen.
  7. Ergänzend dazu: Sofern noch offene Forderungen bestehen, bitten wir um Benennung der Forderungshöhen sowie deren Gegenständlichkeit einschließlich einer inhaltlichen Bewertung des Magistrats, ob diese Forderungen in Gänze, in Teilen oder gar nicht berechtigt sind, um zu einer vollständigen Einschätzung der Gesamtkosten zu kommen.
  8. Nach unserem Kenntnisstand wurde die Ausführung der Arbeiten an die Firma Sebastian Kretz Garten- und Landschaftsbau GmbH vergeben. Darüber hinaus agierte Dipl.-Ing. Jens Backhaus Landschaftsarchitekt BDLA in dieser Sache. Wir bitten dazu um folgende Informationen:
    • Mit welchem Gesamtbetrag und -umfang wurden Arbeiten zur Ausführung vergeben? Wir bitten um Weitergabe der detaillierten Ausschreibungsunterlagen sofern nicht durch rechtlichen Vorbehalt geschützt.
    • Auf welcher Grundlage wurde Dipl.-Ing. Jens Backhaus in das Projekt eingebunden?
    • Wurden seine Leistungen zusätzlich zur Ausschreibung der Ausführungsmaßnahmen beauftragt oder als Teil derselben?
    • Falls letzteres der Fall war, handelte es sich um eine Bietergemeinschaft der beiden genannten Akteure?
    • Falls ersteres der Fall war, wie wurden diese Leistungen an Herrn Backhaus vergeben? Falls es hierzu ein Angebot Herrn Backhaus’ gab, bitten um Weitergabe desselben.
    • Mit welchen Befugnissen wurde Herr Backhaus durch wen ausgestattet? Wir bitten um Beleg anhand von schriftlichen Vereinbarungen oder Aktenvermerken soweit vorhanden.
  1. Im Beratungsverlauf zur Vorlage 1762/17WP/2019 beschloss die Stadtverordnetenversammlung den zuvor vom Ausschuss für Bauwesen, Umwelt und Nachhaltigkeit vorgeschlagenen Zusatz: „Es wird folgender politischer Wunsch formuliert: Der Brunnen soll an die Spitze versetzt werden, die Denkmalpflege wird gebeten, sich zeitnah hiermit zu beschäftigen und diesem Wunsch zu entsprechen. Sollte die Denkmalpflege dem nicht entsprechen, verbleibt der Brunnen leider wo er ist.“
    • Mit welchem Datum begannen die Arbeiten, den Brunnenstandort zu verlegen?
    • Welcher Sachstand bestand zu diesem Zeitpunkt hinsichtlich der im Beschluss geforderten Abstimmung mit der Denkmalpflege? Wir bitten sowohl um ausdrückliche Darlegung des gültigen Standes sowie aller dazu bis dato erfolgten Kommunikation mit der Denkmalpflege.
    • Durch wen und mit welcher Befugnis wurden die Arbeiten zur Verlegung des Brunnenstandorts autorisiert?
    • Sofern die Autorisierung nicht durch eine*n Verantwortliche*n der Oranienstadt Dillenburg erfolgte, fragen wir, wann der oder die erste Verantwortliche der Oranienstadt Dillenburg von diesen Arbeiten Kenntnis erlangt und welche Maßnahmen daraufhin eingeleitet wurden.
    • Wir bitten um ausdrückliche Benennung der zusätzlich entstandenen Kosten zum einen durch die Verlegung des Brunnens an sich sowie insbesondere zusätzlich der Verlegung des Brunnenstandortes vor endgültiger Freigabe durch die Denkmalpflege. Dies bezieht sich nicht ausschließlich aber auch auf die juristische Vertretung in der Auseinandersetzung mit der Denkmalpflege.