Antrag für die Stadtverordnetensitzung am 18. Mai 2017 betreffend Stellwände für Wahlplakate

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Der Magistrat der Stadt Dillenburg wird aufgefordert, die Plakatierung im Zuge von Wahlen auf dem Gebiet der Stadt Dillenburg neu zu regeln.
Insbesondere ist die Aufstellung von durch die Stadt zur Verfügung gestellten Stellwänden für Wahlplakate in den Blick zu nehmen; dies bei gleichzeitiger Reduzierung bzw. Einschränkung von ,frei‘ aufgestellten bzw. -gehängten Wahlplakaten.
Die Verwaltung legt den zuständigen städtischen Gremien zeitnah ein entsprechendes Konzept sowie eine Kostenaufstellung für die Aufstellung stadtischer Plakatwande an geeigneten, zentralen Plätzen in der Kernstadt sowie in den Stadtteilen vor.
Teil des Konzeptes ist auch ein entsprechender Vorschlag zur Anderung der ,,Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Dillenburg”.

Begründung:
Grundsatzlich ist das Recht von Bürgerinnen und Bürgern, sich im Zuge von demokratischen Wahlen über die Ziele der einzelnen antretenden Parteien und Wahlergruppen zu informieren, zu unterstützen. Hierzu zahlt selbstverständlich auch die Werbung mit Plakaten.

Um die seit Abschaffung der städtischen Stellwände zunehmende Menge von kleineren Einzelplakaten im Vorfeld von Wahlen – insbesondere an Laternenmasten, Brückengeländern oder auf Grünflachen – zu reduzieren sowie dem Übermaß an Plakaten insgesamt zu begegnen, sind zentrale Plakatwände an geeigneten Platzen im Stadtgebiet ein geeignetes Mittel.

Mit der Aufstellung städtischer Plakatwande gibt es in vielen Nachbarkommunen – u.a. Herborn und Wetzlar – bereits seit Jahren positive Erfahrungen.