Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Magistrat wird beauftragt, die zurzeit geplante Bebauung der städtischen Flachen im Bereich der Maibachstraße/Hauptstraße öffentlich auszuschreiben.
Ziel ist es zum einen, ein für die Stadtentwicklung förderliches und für die Stadt Dillenburg attraktives Angebot zu erhalten. Die zuständigen Ausschüsse entwickeln zeitnah entsprechende Vorgaben und Kriterien, die sie der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorlegen.
Zum anderen wird mit der öffentlichen Ausschreibung den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung von öffentlichen Maßnahmen entsprochen.
Begründung:
Eine innenstadtgerechte Bebauung der oben genannten Flächen ist wünschenswert. Sie dient der Weiterentwicklung der Kernstadt und soll für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Dillenburger Geschäftsleute die möglichst besten Bedingungen schaffen.
in der Planungskornmission waren als Gründe für die Kooperation mit dem derzeitigen Partner insbesondere die sofortige Umsetzung und der Erhalt des Lebensmittelmarktes herange-zogen.
In der Folge wurden diese Versprechen nicht eingehalten; beiden Zusagen ist inzwischen durch die Faktenlage die Grundlage entzogen.
Zudem setzt die zurzeit geplante einseitige Ausrichtung auf hochpreisige Luxuswohnungen einen falschen Akzent hinsichtlich der gewünschten Belebung der Innenstadt.
Da es sich bei dem Grundstück zudem um eine der letzten größeren Entwicklungsflächen im Innenstadtbereich handelt, die damit von einigem ideellen und materiellem Wert ist, muss die Vergabe einer Bebauung auch möglichen Konkurrentenklagen standhalten, dies ist nur durch eine öffentliche Ausschreibung zu gewährleisten.