Antrag für die Stadtverordnetensitzung am 31. März 2022 betreffend Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses durch die Feuerwehr Manderbach

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Der Magistrat wird beauftragt, der Feuerwehr Manderbach eine Hälfte des Saales im Dorfgemeinschaftshauses Manderbach zur dauerhaften Nutzung bis zum Bezug des geplanten Neubaus zu überlassen. Die Feuerwehr Manderbach ist dazu anzuhalten, für maximal 4 mögliche Großveranstaltungen pro Jahr mit Nutzung beider Saalhälften eine vorübergehende Räumung anzubieten.

Begründung:

Die räumliche Situation im Feuerwehrhaus Manderbach ist schon seit jeher prekär: Es gibt neben der Fahrzeughalle nur einen Raum, der kombiniert als Küche, Schulungs- und Besprechungsraum, Büro und als (nicht nach Geschlechtern getrennte) Umkleide genutzt wird. Schon seit Jahrzehnten wird dies immer wieder vom Prüfdienst der Feuerwehr bemängelt und schon vor mehr als 20 Jahren wurde mit genau dieser Begründung von der Stadtverordnetenversammlung die Möglichkeit eines Umbaus geprüft. Bei der letzten Überprüfungen wurde vom Prüfdienst dann endgültig die „rote Karte“ gezeigt: Im Mai 2019 wurde ein „unverzüglicher Baulicher und sicherheitstechnischer Handlungsbedarf an Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen“ bescheinigt.

Auf Antrag der CDU-Fraktion haben wir dann im Oktober 2019 die Planungen für einen Neubau des Feuerwehrhauses in Manderbach sowie dem in Niederscheld aufgenommen. Erstes Resultat war die Einladung zu einem „Austausch über Ideen und Möglichkeiten für die Unterbringung der Feuerwehr Manderbach“ durch Bürgermeister Lotz im November 2019 an den Feuerwehrausschuss Feuerwehr Manderbach, den Stadtbrandinspektor und Stellvertreter, den Ortsbeirat Manderbach, die Fraktionsvorsitzenden, den Stadtverordnetenvorsteher und Vertreter der Verwaltungsabteilungen.

In diesem Gespräch wurde neben dem Austausch über den geplanten Neubau auch eine Übergangslösung bis zum Bezug diskutiert und einstimmig so beschlossen, wie von uns nun beantragt.

Leider ergab eine aktuelle Nachfrage beim Stadtbrandinspektor, dass von dieser Vereinbarung Abstand genommen wurde. Stattdessen soll die Feuerwehr Manderbach nur für ihre regulären Übungsdienste als eine Mieterin unter vielen eine Saalhälfte nutzen können. Während sich aber Übungsdienste gut in einen Kalender eintragen lassen, ist das für Einsätze der Feuerwehr nicht der Fall. Gerade bei langandauenden Großeinsatzlagen braucht es eine sofort verfügbare und gut ausgestatte Räumlichkeit, die nicht gleichzeitig eine von Schadstoffen belastete Umkleide darstellt. Aber auch im „normalen“ Einsatzdienst steht unseren Feuerwehrleuten eine bessere Unterstützung durch die Stadt zu, gerade wenn wir die dafür notwendigen Räume direkt angrenzend und durch einen Durchgang im Gebäude verbunden zur Verfügung haben.

Die möglicherweise auftretenden geringen Einnahmeverluste für die Oranienstadt werden dabei mehr als ausgeglichen durch das verringerte Haftungsrisiko, das die Stadt als Verantwortliche für Sicherheit und Wohlergehen der ehrenamtlichen Feuerwehrleute zu tragen hat. Erfahrungsgemäß finden im Dorfgemeinschaftshaus Manderbach ohnehin nur wenige Veranstaltungen pro Jahr mit Nutzung beider Saalhälften statt, sodass auch die Einschränkung für andere Nutzungen erträglich ist.

Nicht zuletzt erwarteten alle Teilnehmenden des damaligen Gesprächs eine hohe Unterstützung der Einwohner*innen, da wir alle vom Dienst der Feuerwehrleute profitieren und auf ihn angewiesen sind.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

 

Christian Jung
Fraktionsvorsitzender