Wie wird gewählt?

Kompliziertes Wählen leicht erklärt

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt bei der Kommunalwahl am 14. März sind natürlich alle hessischen Bürgerinnen und Bürger, die mindestens 18 Jahre alt sind. Aber auch EU-BürgerInnen dürfen in Hessen wählen, wenn sie ebenfalls mindestens 18 Jahre alt und seit drei Monaten mit ihrem Hauptwohnsitz in der Oranienstadt Dillenburg gemeldet sind.

Bei der Wahlberechtigung wird zwischen dem aktiven und passiven Wahlrecht unterschieden. Aktives Wahlrecht meint das eigentliche Wählen am Sonntag im Wahllokal vor Ort. Das passive Wahlrecht meint, dass man auch selbst gewählt werden kann. In Hessen können sich alle Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren auch wählen lassen. Deshalb finden Sie am 14. März eine große Zahl junger Kandidatinnen und Kandidaten auf der Wahlliste der Dillenburger GRÜNEN.

Um zur Kommunalwahl berechtigt zu sein, müssen Sie seit mindestens drei Monaten mit ihrem Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet sein. Für Personen, die sich selbst wählen lassen möchten, sind es sechs Monate, die sie ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet haben müssen, in der sie antreten wollen.

In Hessen sind bei Kommunalwahlen seit einiger Zeit auch Bürgerinnen und Bürger der anderen 26 EU-Staaten wahlberechtigt, sofern sie ihren Hauptwohnsitz seit drei Monaten in der jeweiligen Gemeinde gemeldet haben.

Eine hessische Besonderheit ist dabei, dass EU-Bürgerinnen und Bürger in Hessen automatisch in die Wahllisten aufgenommen werden und sich nicht extra für die Wahl registrieren müssen. Sie werden also genauso wie alle anderen Wahlberechtigten automatisch einige Wochen vor der Wahl per Post benachrichtigt.

Was wird alles gewählt?

In den 26 Landkreisen und kreisfreien Städten werden die Kreistage, Ortsparlamente und Stadtverordnetenversammlungen gewählt. In manchen Kreisen und Städten finden außerdem Direktwahlen der BürgermeisterInnen bzw. LandrätInnen statt. Hier erklären wir Ihnen, wofür die Gremien und Personen zuständig sind.

Innerhalb vieler Gemeinden gibt es Ortsbezirke, die ein eigenes kleines Parlament haben: den Ortsbeirat. Der Ortsbeirat hat z.B. kein eigenes Haushaltsrecht und kann keine Satzungen erlassen. Er darf aber seine Anliegen im Gemeindeparlament oder der Stadtverordnetenversammlung vortragen und muss dort angehört werden.

In allen hessischen Gemeinden werden Gemeindevertretungen oder Stadtverordnetenversammlungen gewählt. Sie entscheiden über die Angelegenheiten der Gemeinde und überwachen die Arbeit der Verwaltung und erteilen ihr Aufträge. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, die Haushaltspläne zu beschließen. Übrigens kann jede Bürgerin und jeder Bürger sich genauer anschauen, was in Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen besprochen wird, denn diese Sitzungen sind öffentlich.

Der Kreistag ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger eines Landkreises. Er entscheidet als Schulträger z.B. über die Gebäude und Rahmenbedingungen aller Schulen innerhalb seines Gebiets. Auch um kreiseigene Krankenhäuser oder die Abfallentsorgung kümmert sich der Kreistag. In den fünf kreisfreien Städten Hessens (Frankfurt, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt und Offenbach) verfügen die Stadtverordnetenversammlungen über alle Rechte eines Kreistags.

Alle genannten Parlamente tagen in aller Regel öffentlich und bilden zur Vorbereitung und Unterstützung ihrer Arbeit Ausschüsse.

Einige Gemeinden und Landkreise wählen außerdem noch ihre (Ober-)BürgermeisterInnen und LandrätInnen neu. Eine Bürgermeisterin bzw. ein Bürgermeister ist das Oberhaupt einer Gemeinde oder Stadt und Chef der Verwaltung. Die Landrätin bzw. der Landrat ist so etwas wie der Bürgermeister eines ganzen Landkreises. In Hessen werden sie bei der Leitung ihrer Verwaltung von einem Gemeindevorstand bzw. Magistrat oder dem Kreisausschuss unterstützt. Diese Gremien sind das Bindeglied zwischen Verwaltung und den Abgeordneten aus Gemeindevertretung, Stadtverordnetenversammlung oder Kreistag.

Kumulieren, Panaschieren, Listenwahl? Für viele sind die Kommunalwahlen einfach zu kompliziert. Dabei ist es gar nicht schwer, seine Stimme abzugeben. Wir zeigen, welche Möglichkeiten Sie haben – und warum eigentlich fast nichts schief gehen kann.

Als erstes wird Ihnen im Wahllokal auffallen, dass Sie gleich mehrere Stimmzettel bekommen werden. Zum Beispiel für die Wahl zum Stadtparlament und auch zur Ortsbeiratswahl.

Nach dem Ausfüllen der Stimmzettel werfen Sie diese in die jeweils vorgesehene Wahlurne.

Denken Sie an das Listenkreuz! Denn natürlich können Sie weiterhin einfach den Listenvorschlag einer Partei wählen. Dazu setzen Sie ein Kreuz hinter dem Parteinamen am oberen Ende des Stimmzettels. Ihre Stimmen werden dann gleichmäßig auf die Kandidatinnen und Kandidaten der Liste verteilt. Sie haben dabei auch die Möglichkeit, einzelne Personen von der Liste zu streichen. Diese erhalten dann keine Stimmen.

„Kumulieren“ hört sich schon viel einfacher an, wenn man es Häufeln nennt: Sie haben die Möglichkeit, einer Kandidatin oder einem Kandidaten bis zu drei Stimmen zu geben. Auf diese Weise können Sie direkten Einfluss auf den Wahlvorschlag einer Partei ausüben, indem Sie nur den von Ihnen favorisierten Personen Stimmen geben. Damit kann auch eine Kandidatin oder ein Kandidat, die bzw. der weit hinten auf der Liste stand, am Ende der Wahl ganz weit vorne stehen.

Mit dem Begriff „Panaschieren“ ist gemeint, dass Sie Ihre Stimmen auch über verschiedene Parteilisten verteilen können. Sie haben also die Möglichkeit, sowohl Kandidatinnen und Kandidaten der Partei A als auch einzelne KandidatInnen und Kandidaten der Partei B zu wählen. Wenn Sie panaschieren, können Sie also nicht nur eine Partei wählen, sondern genau die KandidatInnen, mit denen Sie sympathisieren.

Die drei Wahlmöglichkeiten lassen sich auch miteinander kombinieren. Das heißt Sie haben die Möglichkeit die Liste einer Partei A komplett zu wählen und einer Person der Partei B ein bis drei Stimmen zu geben. Ihre Stimmen werden beim Auszählen nach einem Prioritätensystem auf dem Stimmzettel verteilt. Das System ist so ausgelegt, dass Sie im Prinzip keinen Fehler machen können – solange Sie nicht mehr Stimmen vergeben, als das jeweilige Parlament Sitze hat und Sie nur die Kreuze in den vorgesehenen Feldern setzen, behält Ihr Stimmzettel die Gültigkeit. Grundsätzlich verfügen Sie über höchstens so viele Stimmen, wie das zu wählende Parlament Sitze hat. Das kann von einem dreiköpfigen Ortsbeirat bis zu einer 93-köpfigen Stadtverordnetenversammlung reichen.

 

Lieber vorsichtig? Briefwahl geht immer

Wer im Urlaub ist, im Ausland lebt, sonntags lieber frei hat oder wegen Corona nicht vor die Tür möchte, dem oder der ist leicht zu helfen: Briefwahl beantragen und von jedem Ort der Welt grün wählen.

Jede und jeder Wahlberechtigte darf per Briefwahl wählen, seit 2009 ist dafür keine Angabe eines triftigen Grundes mehr notwendig.

Um Briefwahl zu beantragen, können Sie ein Formular zur Briefwahlbeantragung nutzen, das Ihnen mit der Wahlbenachrichtigung zugeht. Vollständig ausgefüllt und unterschrieben senden Sie es einfach zurück an Ihr Wahlamt. Wer nicht auf seine Wahlbenachrichtigung warten will, kann die Briefwahl auch schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde beantragen – in vielen Gemeinden geht das auch online!

Welche Unterlagen werden zugeschickt?

Anschließend kommen die Wahlunterlagen zu Ihnen nach Hause, wo Sie sie in Ruhe ausfüllen können. Das sind

  • ein Stimmzettel und ein Briefumschlag für den Stimmzettel ohne Adresse.
  • ein Wahlschein und ein roter Briefumschlag mit Adresse, an den die ausgefüllten Unterlagen zurückgeschickt werden
  • eine Anleitung zum Briefwahlverfahren

Werden mehrere Gremien gewählt, erhalten Sie auch mehrere Stimmzettel. In vielen Gemeinden finden am 14. März zum Beispiel die Wahlen für das Stadtparlament, den Ortsbeirat und für den Kreistag statt.

Übrigens: EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen, können bei Kommunalwahlen mitwählen. Voraussetzung ist, dass sie seit seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen.

Vielleicht mal ausprobieren?

Man lernt ja am besten beim Probieren – daher haben wir hier den Dillenburger Stimmzettel für die Stadtverordnetenversammlung so gut es ging nachgebaut. Probieren Sie mal, eine Liste (wir empfehlen die GRÜNEN) zu wählen und zusätzlich eine oder mehrere Personen von einer anderen Liste. Oder streichen Sie einen unserer Kandidierenden (da empfehlen wir natürlich niemanden). Und immer sehen sie direkt, wie sich die Stimmverteilung verändert.

Der Stimmzettel ist nur auf einem größeren Computer oder Tablet zu bedienen, wir bitten dafür um Verständnis.

Sie können 37 Stimmen vergeben.

CDU

SPD

GRÜNE

FDP